Gutachten

Gutachten

Zur Erstellung eines Gutachten sind folgende Punkte zu beachten:

Befundaufnahme
Kalkulation
Der Wiederbeschaffungswert
Marktzeitwert
Zeitwert/Mindesterlös
Restwert/Wrackwert
Der merkantile Minderwert (Wertminderung)
Begutachtung von Fahrzeugschäden
Bewertung von Fahrzeugen
Bewertung von Oldtimern, Klassikern- und Exoten
Besichtigungsauftrag

Befundaufnahme

Der Befund ist die Zusammenstellung der für die Begutachtung im Rahmen des Auftrages notwendigen, vom Sachverständigen selbst festgestellten Tatsachen.
Im Normalfall wird gemäß Auftrag das Fahrzeug zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe besichtigt. Details über den Schadensverlauf sind weitestgehend nicht bekannt.
Der Zustand des Fahrzeuges zum Besichtigungszeitpunkt (Schadensbereich, Kilometerleistung, Bereifung, Profiltiefe, Vorschäden, Sonderzubehör, etc.) wird protokolliert.
Die Fahrzeugdaten werden dem Zulassungsschein/Genehmigungsdokument entnommen und am Fahrzeug verglichen.
Fotos werden angefertigt.

Kalkulation

Die Schadenskalkulation wird unter Zugrundelegung des Eurotax Kalkulations- und Lackierwertes durch den Sachverständigen erstellt.
Die ausgewiesenen Arbeitswerte, einschließlich zugehöriger Verbundzeiten für die zu ersetzenden Fahrzeugteile entsprechen den Vorgaben des Herstellers. Die Kalkulation umfasst die bei der Fahrzeugbesichtigung erkennbaren Schäden, sowie jene, die aus dem Schadensbild zwingend zu folgern sind. Der vorgegebene Reparaturweg gewährleistet die kostengünstigste Instandsetzung unter vertretbaren wirtschaftlichen Gesichtspunkten und technischen Voraussetzungen. Die Ersatzteilpreise entsprechen den unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller oder Importeure. Bei gegebenenfalls vorkommenden Abweichungen werden die tatsächlichen Preise berücksichtigt. Der Stundensatz der Reparaturwerkstätte wird der Kalkulation zugrunde gelegt.


Der Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert (oder Händlerverkaufspreis) ist der Preis, den der Käufer aufwenden muss, um ein gleichwertiges und gleichartiges Ersatzfahrzeug bei einem einschlägigen Fachhändler zu erwerben.
Es sind nachstehende Einflussgrößen maßgebend:
Neupreis, Sonderausstattung u. Zubehör, Bereifung, Typen- u. Konstruktionsänderung, Alter, Marktgängigkeit u. Marktlage, Betriebsleistung, Erhaltungszustand, Besitzverhältnisse, Einsatzart, werterhöhende Instandsetzungsaufwendungen, Altschäden, notwendige Instandsetzungen u. Aufwendungen, sowie den einschlägigen Bestimmungen für historische Fahrzeuge (Herkunft und Historie).

Marktzeitwert

Der Marktzeitwert definiert lt. ABGB §§ 304, 305 und 306 als "ordentlicher gemeiner Preis", den eine Sache zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort gewöhnlich und allgemein hat. Dieser Wert liegt in der Regel zwischen dem Mindesterlös (da bei einem Verkauf normalerweise nicht der volle Wert erzielt werden kann) und dem Wiederbeschaffungswert beim Fahrzeughandel, der eine Händlerspanne, eine Risikoabdeckung (Gewährleistungspflicht), etc. beinhaltet.
Beschädigungen oder die Verkehrssicherheit betreffende Mängel werden in der Schätzung mit einem Teil der Instandsetzungskosten berücksichtigt.


Zeitwert/Mindesterlös

Der Zeitwert/Mindesterlös ist der mit Sicherheit bei raschem Abverkauf erzielbare Verkaufspreis, identisch mit dem Rücknahmepreis des offiziellen Kraftfahrzeughandels.

Restwert / Wrackwert

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden).

Der Restwert / Wrackwert ist der realisierbare Erlös für das unfallbeschädigte Fahrzeug. Er wird vom Sachverständigen unter Berücksichtigung des konkreten Schadensbildes und regionaler Marktgegebenheiten, sowie der Einholung von Restwertanboten bei speziellen Wrackhändlern ermittelt.


Der merkantile Minderwert (Wertminderung)

Bei der Zuerkennung eines merkantilen Minderwertes geht man von folgenden Prämissen aus: Ein potentieller Käufer der zwei Fahrzeuge zur Auswahl hat, von denen eines vorschadensfrei, das andere ordnungsgemäß repariert, aber vorbeschädigt ist, würde das vorschadensfreie Fahrzeug kaufen, es sei denn, er erhält einen Preisnachlass in Höhe der merkantilen Wertminderung.
Voraussetzung für die rechnerunterstützte Schätzung der Wertminderung sind:
Fahrzeugalter, keine Vorschäden.
Bei historischen Kraftfahrzeugen / Oldtimern ist für die Ermittlung eines merkantilen Minderwertes, unter Berücksichtigung der Originalität, von anderen Prämissen auszugehen.


Begutachtung von Fahrzeugschäden

Schadensgutachten
Reparaturkosten-Kalkulation
Schadensbericht
Transportschaden-Gutachten
Schadensgutachten
Schadensgutachten können an Fahrzeugen aller Art - bei Haftpflicht - und Kaskoschäden - in Auftrag gegeben werden. Wir ermitteln alle zur Beweissicherung und zur Schadensregulierung erforderlichen Angaben und Werte. Diese Gutachten sind verkehrsfähig, klären Sachverhalte und sichern Ansprüche. Sie werden mittels EDV standardisiert oder - bei Oldtimern und Wettbewerbsfahrzeugen - individuell manuell erstellt.
Das Honorar wird gemäß unserer Honorartabelle berechnet. Unsere Dienstleistung ist für private Auftraggeber und Versicherungen.
Reparaturkosten-Kalkulation
Eine Alternative zur Begutachtung von Schäden auf Basis einer Sondervereinbarung. Dabei werden nur die Reparaturkosten kalkuliert. Berechnung des Honorars wie beim Schadensgutachten. Meine
Unsere Dienstleistung ist für Versicherungen und private Auftraggeber, wenn kein Totalschaden vorliegt.
Schadensbericht
Der Schadensbericht dient einer Begutachtung von Schäden bei der Fahrzeugbesichtigung im KFZ-Betrieb, wo das Fahrzeug repariert wird. Dabei findet eine Reparaturabsprache statt, jedoch keine Schadenskalkulation. Diese wird auf Basis vorgegebener Kriterien erstellt, wenn dies mit uns besonders vereinbart wurde. Eine Überprüfung der Werkstatt-Reparaturrechnung ist nach Vereinbarung möglich. Die Berechnung erfolgt nach einem vereinbarten Festpreis.
Unsere Dienstleistung für Versicherungen.
Transportschaden-Gutachten
Diese spezielle Form des Schadensgutachtens bietet sich an, wenn Schäden an Fahrzeugen vorliegen, die beim Transport entstanden sind. Transportschaden-Gutachten werden sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge (Oldtimer-Transport) zur Sicherung von Ansprüchen aus der Transportversicherung erstellt.
Unsere Dienstleistung für Versicherungen, Speditionen, Autohäuser und private Auftraggeber.


Bewertung von Fahrzeugen

Fahrzeugbewertung
Bei der Fahrzeugbewertung werden Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswert für PKW und LKW, sowie Motorräder, Geländewagen und historische Kraftfahrzeuge/Oldtimer - unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren - zuverlässig ermittelt. Bei verunfallten Fahrzeugen empfehlen wir ein Schadensgutachten. Die Berechnung erfolgt gemäß unserer Honorartabelle für Fahrzeugbewertungen.
Unsere Dienstleistung für private Auftraggeber, Versicherungen, Leasing-Gesellschaften, Kreditunternehmen, Fuhrparkhalter und Autohäuser.
Die Fahrzeugzustandsprüfung beinhaltet den gleichen Leistungsumfang wie die Fahrzeugbewertung, jedoch ohne Wertermittlung.
Unsere Dienstleistung für private Auftraggeber, Versicherungen, Leasing-Gesellschaften, Kreditunternehmen, Fuhrparkhalter und Autohäuser.


Bewertung von Oldtimern, Klassikern- und Exoten

Diese Form der Bewertung dient der Identifizierung und dem Nachweis des aktuellen, realen Zustandes und Wertes von Oldtimern (historische Kraftfahrzeuge). Wir überprüfen Originalität, Seltenheit sowie den technischen und optischen Zustand des Fahrzeuges und ermitteln unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktlage den Wiederbeschaffungswert.
Berechnung gemäß unserer Honorartabelle für Fahrzeugbewertungen in Abhängigkeit von der Fahrzeugart.
Unsere Dienstleistung für private Auftraggeber und Versicherungen.
So funktioniert das Oldtimer- Zustands- und Wertgutachten
Das Zustands- und Wertgutachten für Besitzer von Oldtimern-, Klassikern- und Exoten dient der Identifizierung und gibt detaillierte Auskunft über den Fahrzeug-Zustand, den Fahrzeug-Wert und dient als Grundlage für die Typengenehmigung des Fahrzeuges in Österreich.
Nach einem Erstgutachten (Erstattung eines Zustands- und Wertgutachtens), empfehlen sich Wiederholungsprüfungen im Zeitraum von ein bis zwei Jahren mit erneuter Festlegung des Wertes.
Das Gutachten enthält alle wichtigen technischen Daten des Fahrzeuges, außerdem eine exakte Zustandsbeschreibung aller wesentlichen Merkmale von der Karosserie, der Lackierung über die mechanischen Bauteile bis zur Innenausstattung, dazu acht Fotos des Fahrzeuges.
Die Ergebnisse der Prüfung spiegeln sich im von uns ermittelten Wiederbeschaffungswert wieder.
Die Kosten für das Oldtimer-Gutachten richten sich nach unserer aktuellen Gebührentabelle und staffeln sich zur Zeit, je nach Wert des Fahrzeuges, von EUR 300,-- bis EUR 500,-- + MWSt.
Wiederholungs-/Nachprüfungen EUR 75,-- bis EUR 100,-- + MWSt.
Ansprechpartner für Oldtimer-Besitzer: Ing. Werner Fessl +43 (0) 664 355 61 00.

Besichtigungsauftrag

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