Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Unternehmen
Das Sachverständigen-Büro Ing. Werner Fessl wurde 1998
gegründet. und bietet Ihnen Dienstleistungen auf dem
kompletten Fahrzeugsektor (PKW, Anhänger, sämtliche Zweiräder,
Sonderfahrzeuge, historische Kraftfahrzeuge /Oldtimer, etc.) an.
Daten und Fakten
Gründung 1998
Geschäftsführer Ing. Werner Fessl
Firma Sachverständigen-Büro
Auto-Fessl Kfz Handels Ges.m.b.H.
1020 Wien, Praterstrasse 43
Telefon +43 664 3556100
Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web http://werner.fessl.net
UID ATU 14786203
°Mitglied des Hauptverbandes der gerichtlich beeideten Sachverständigen
Österreichs
°Landesinnungsmeister Stellvertreter der Kfz-Innung Wien
Technischer Schulungsbeauftragter der Kfz - Innung Wien
Mitglied des Redaktionsteams zur Erstellung des Mängelkataloges zur wiederkehrenden
Begutachtung gem. §57a KFG
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbedingungen zwischen SV-Büro Ing. Werner Fessl
(nachfolgend kurz „SV-Büro“ genannt) und dem Auftraggeber
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des
Auftragsgebers erkennt SV-Büro nicht an, es sei denn, SV-Büro hätte
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Vertragsschluss und Rücktritt
SV-Büro verpflichtet sich den Auftrag des Auftraggebers zu den
Bedingungen der Website
anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist
SV-Büro zum Rücktritt berechtigt.
Der Auftraggeber kann seinerseits schriftlich (auch per Email) innerhalb
von 2 Tagen den Auftrag widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass das
SV-Büro ggf. die durch Ingebrauchnahme der Dienstleistung entstandenen
Kosten einbehalten kann.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen
(z.B. Fotos, CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, ferner nicht bei
Leistungen, die online /z.B. Software zum Download) übermittelt worden
sind.
3. Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom
Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind
unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich
zugesagt wurde.
4. Fälligkeit der Zahlung, Verzug
Das Honorar wird sofort mit Gutachtens-Erstattung fällig. Kommt der
Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist das SV-Büro berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Österr. Nationalbank
bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem SV-Büro ein
höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist das SV-Büro
berechtigt, diesen geltend zu machen.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom SV-Büro anerkannt
sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Auftraggeber
bestehenden Ansprüche verbleiben sämtliche Rechte im Eigentum vom
SV-Büro.
7. Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein vom SV-Büro zu vertretender Mangel an der erbrachten Leistung
vor, kann der Auftraggeber wahlweise Mängelbeseitigung/Ersatz verlangen.
Ist das SV-Büro zur Mängelbeseitigung/Ersatz wegen Unverhältnismäßigkeit
nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die das SV-Büro zu vertreten hat
oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung /Ersatz fehl, ist
der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine entsprechende Minderung des Honorars zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen –
ausgeschlossen. Das SV-Büro haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet das
SV-Büro nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden
des Auftraggebers. Soweit die Haftung vom SV-Büro ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von
Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden
vorliegt.
Sofern das SV-Büro fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt,
ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise
entstehenden Schaden beschränkt.
Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate, gerechnet ab Lieferung.
Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter
Handlung geltend gemacht werden.
8. Datenschutz
Der Auftraggeber ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Dienstleistungen,
die Anmeldung zu dem Email-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung
einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch das
SV-Büro ausführlich unterrichtet worden. Der Auftraggeber stimmt dieser
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich
zu.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österr. Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand
ist Wien.